Und immer wieder Rechberggarten...

Die Einsprache der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur gegen das Rechberggarten-Projekt wurde vor Bundesgericht gutgeheissen.

Der spätbarocke Rechberggarten, ein Schutzobjekt von nationaler Bedeutung, ist seit mehreren Jahren durch ein Erneuerungsprojekt bedroht, das sowohl im Quartier wie auch seitens der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) kritisiert und bekämpft worden ist.
Der Altstadt Kurier hat immer wieder darüber berichtet. Der Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat und Quartierbewohnerinnen und -bewohner haben die Einsprachen unterstützt. Im Quartier war unter anderem die als unnötig und überdimensioniert empfundene Einfriedung des Gartens durch einen zwei Meter hohen Lattenzaun mit Hecke und das Fällen etlicher Bäume heftig umstritten.
Zuletzt lag eine Einsprache der SGGK beim Bundesgericht, welches nun entschieden hat.
Die SGGK hat vor Bundesgericht Recht bekommen. Gerügt werden diverse Verfahrensfehler. Begonnen hat das Ganze, als eines Morgens im August 1999 unvermittelt Arbeiter mit Maschinen auffuhren, um mehrere Bäume zu fällen.
Das haben Quartierbewohnerinnen und -bewohner mit ihrer Präsenz verhindern können. Danach hat man gemerkt, dass der Kanton als Eigentümer es versäumt hatte, ein Baugesuch einzureichen.
Als dies dann doch geschah, fehlte dabei das notwendige Gutachten der Denkmalpflegekommission, und schliesslich liess die Baudirektion ein offenbar einseitiges Gutachten erstellen und verweigerte dem Zürcher Heimatschutz und der SGGK das rechtliche Gehör, wie das Bundesgericht jetzt rügte. Damit ist die vom Verwaltungsgericht bestätigte Baubewilligung aufgehoben und das Verfahren müsste von vorn beginnen.
Ob der Kanton sich dieses Projekt in der heutigen angespannten Finanzlage allerdings überhaupt leisten kann, das ist eine andere Frage.

Elmar Melliger