Keine zusätzlichen Ausnahmen

Die Regelung für Fahrten in die Altstadtzone rechts der Limmat ist eigentlich klar. Oder doch nicht?

An jeder Einfahrtsgasse steht das rotweisse Schild «Allgemeines Fahrverbot» und darunter mit viel Text die entsprechenden Ausnahmen. Diese lauten: «Güterumschlag oder Ein- und Aussteigen lassen von 05.00 – 12.00 Uhr gestattet. Zufahrt jederzeit für Hotellogiergäste zum Gepäcktransport, Taxis auf Bestellung und Berechtigte mit Bewilligung».
Somit gilt das Fahrverbot ab 12.00 Uhr mittags für alle anderen. Auch für Töffs und bis jetzt auch für Fahrräder, was sich für gewisse Querverbindungen bald ändern soll. – Gebüsst wurde im letzten Jahr ein Coop-Fahrzeug, das die bestellten Waren am Abend in einen Haushalt ablieferte. Dieses Fahrzeug hatte keine Einfahrtsbewilligung. Was machen nun die Pizzalieferanten und andere Lieferanten, die ebenfalls nach 12 Uhr mittags anliefern wollen? Wie kommen nun die Kunden in der Altstadt zu ihren Waren, die sie per Internet bestellen?
Alle Lieferanten müssten eine Bewilligung haben und einen Antrag für Lieferung während der Sperrzeiten stellen oder eine Tagesbewilligung beziehen. Damit würde jedoch die Anzahl der Fahrzeuge mit Berechtigungen wieder massiv steigen und der Zustand wäre bald der gleiche wie vor der Einführung der neuen Altstadtzone.
Dies will die Mehrheit eigentlich nicht, besonders auch nicht die Gastrobetriebe mit Boulevardbestuhlung. Das Polizeidepartement hatte zu dieser Frage den Quartierverein angefragt, und auch an dessen letzter GV war dies ein Thema.
Das Fazit ist klar: keine zusätzlichen Ausnahmebestimmungen oder Bewilligungen für Lieferanten. Die Lieferanten müssen sich den neuen Gegebenheiten anpassen, auch bei Lieferungen für Anwohner.
Übrigens: Man kann in der Altstadt einkaufen, zum Teil bis 20 Uhr.

Martin Brogli, Präsident Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat