Rechberggarten

Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) erhebt gegen das Projekt Rechberggarten Beschwerde beim Bundesgericht.

Nachdem das Verwaltungsgericht im Frühling eine Beschwerde der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) gegen das Projekt Rechberggarten abgewiesen hatte, sah man das Ende des Widerstands gekommen und die Hindernisse aus dem Weg geschafft. Insbesondere weil die SGGK noch einige interne Turbulenzen auszustehen hatte. Nun, der bisherige Vorstand ist nach wie vor im Amt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder.
Betreffend Projekt Rechberggarten liegt nun eine Beschwerde beim Bundesgericht. Die SGGK bemängelt unter anderem die Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Verwaltungsgericht und dass kein externes Fachgutachten erstellt wurde, wie sie das verlangt hatte. Damit geht die Auseinandersetzung um das Projekt in die dritte Runde, wie SGGK-Präsidentin Eeva Ruoff auf Anfrage erklärte. Bereits früher war man in dieser Sache je einmal vor Verwaltungs- und vor Bundesgericht erfolgreich. Die SGGK will all ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um das Ensemble Park und Palais, ein Denkmal von nationaler Bedeutung, zu erhalten.
Die derzeit laufenden Arbeiten am Gartenhaus, der Orangerie, sowie der geplante Umbau des Rechberg-­Palais sind unabhängig von diesem umstrittenen Gartenprojekt.

EM