Mobilfunk-Antenne

Die baurechtliche Bewilligung für die geplante Swisscom-Antenne auf dem Dach der Liegenschaft Oberdorfstrasse 7 ist durch die Bausektion des Stadtrats verweigert worden.

Die baurechtliche Bewilligung für die geplante Swisscom-Antenne auf dem Dach der Liegenschaft Oberdorfstrasse 7 ist durch die Bausektion des Stadtrats verweigert worden.

Vor einem Jahr erfolgte die Ausschreibung einer Mobilfunk-Antennenanlage. Diese Swisscom-Antenne hätte auf das Dach der Liegenschaft Oberdorfstrasse 7 (Hotel Otter) zu stehen kommen sollen. Dagegen regte sich Widerstand aus der Nachbarschaft. Eine solche Anlage gehöre eher auf ein Geschäftshaus am Bellevue statt auf eine Altstadtliegenschaft, wo sie die Dachlandschaft optisch empfindlich störe, so der Tenor. Und es wäre unverständlich, wenn die Stadt einerseits private Antennen auf dem Dach verbiete, um dann eine solche Grossantenne zu bewilligen.
Mehrere Anwohnende, der Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat und der Stadtzürcher Heimatschutz haben den Bauentscheid verlangt, um gegebenenfalls Einsprache machen zu können. Dies wird nun vorerst nicht nötig sein, denn die baurechtliche Bewilligung ist durch die Bausektion des Stadtrats verweigert worden. Dies aus denkmalpflegerischen Gründen. Die Mobilfunk-Antenne mit einer Höhe von 3,5 Metern ordne sich nicht gut in die Architektur der Altstadt ein, so die Erwägungen. Sie stelle eine grosse Beeinträchtigung der schützenswerten Dachlandschaft der Altstadt dar. Das öffentliche Interesse des Denkmalschutzes sei an diesem Standort höher zu gewichten als das Interesse des Versorgungsauftrages, zumal in näherer Umgebung weitere Mobilfunkanlagen der Betreiberin vorhanden seien. – Ob die Swisscom den Entscheid anfechten wird, war noch nicht bekannt. Die Rekursfrist läuft in diesen Tagen ab.

Elmar Melliger