Obergericht braucht mehr Platz

Im Februar findet der grosse Umzug statt. Das erneuerte Obergericht mit dem neuen Erweiterungsbau wird bezogen. Doch entgegen früherer Zusagen werden nicht alle Aussenstellen aufgehoben.

Die Bauarbeiten am Obergericht neigen sich dem Ende zu. Noch sind Umgebungsarbeiten im Gang, Bäume und Sträucher werden gepflanzt. Der Innenhof wird später noch fertig gestaltet. Im Innern erfolgen die Tests der technischen Anlagen und Abschlussarbeiten.

Rückkehr zum «Hauptsitz»
Sodann werden die neuen Räume bezogen. Ursprünglich war der Bezug auf Mitte November geplant, nun findet er definitiv statt in der Woche ab dem 6. Februar. Dann wird der Gerichtsbetrieb nach dreijährigem Exil an der Klausstrasse im Seefeld wieder verlegt an seinen angestammten Ort.
Aufgegeben wird auch die Aussenstation Thurgauerstrasse in Oerlikon, wo Finanzen und Controlling sowie das Betreibungsinspektorat untergebracht sind.
Ebenso wird das Notariatsinspektorat, heute an der Oberen Zäune 12, verlegt, und zwar in das renovierte Haus Lindenegg an der Unteren Zäune. Die gemieteten Räume an der Oberen Zäune werden somit frei für eine andere Nutzung. Auch die Räumlichkeiten an der Unteren Zäune 3, wo für die Dauer des Umbaus Mitarbeitende der III. Strafkammer einquartiert waren, werden wieder frei gegeben. Zudem kehrt die Bibliothek von der Minervastrasse zurück ins Hauptgebäude.
An der Obmannamtsgasse 21, in direkter Nachbarschaft zum Obergericht, befindet sich gegenwärtig unter anderem der überwiegende Teil der III. Strafkammer, die ins Hauptgebäude verlegt wird.

Zwei Aussenstellen bleiben
Jedoch wird das Gebäude damit nicht frei, sondern die Abteilung Finanzen und Controlling sowie das Betreibungsinspektorat ziehen ein, und das ganze Haus bleibt vom Obergericht genutzt, wie Lukas Huber, Generalsekretär-Stellvertreter, auf Anfrage erklärte. Ebenso behält das Obergericht die Liegenschaft Seilergraben 1, wo sich der Personaldienst und mehrere Fachstellen befinden. Die Gebäude an der Obmannamtsgasse und am Seilergraben wurden bereits vor Beginn der Planung des Umbaus des Obergerichts durch das Obergericht genutzt. Beide Gebäude befinden sich im Eigentum des Kantons Zürich.

Anders lautende Versprechen
Dass das Obergericht diese beiden Aussenstellen nicht aufgeben, sondern auch künftig nutzen will, das überrascht. Denn von Anfang an wurde zugesichert, dass mit dem Erweiterungsbau die Platzprobleme gelöst seien und die Aussenstationen aufgehoben würden. Dies versicherte der damalige Obergerichtspräsident Rainer Klopfer an einer Informationsveranstaltung für die Quartierbevölkerung vor Beginn der Bauarbeiten. So stand es in verschiedenen Medienmitteilungen, etwa derjenigen des Regierungsrates vom 17. April 2007: «Die heute bestehenden Aussenstellen werden aufgehoben und in den Neubau integriert.» Oder in der gemeinsamen Medienmitteilung von Baudirektion und Obergericht vom 20. Januar dieses Jahres anlässlich der Aufrichtefeier: «Aus Platzmangel mussten deshalb mehrere Aussenstellen eröffnet werden. (…) Heute existierende Aussenstellen werden aufgehoben und in die erweiterte Anlage integriert.»

Obergericht bereits zu klein
Darauf angesprochen, erklärte Lukas Huber, dass von Anfang an geplant gewesen sei, die bereits lange vor dem Umbau genutzte Liegenschaft Seilergraben 1 (Ecke Neumarkt) zu behalten. Betreffend dem Haus Obmannamtsgasse 21 räumte er ein, dass im Planungsstadium durchaus vorgesehen war, dieses freizugeben. Jedoch sei das Obergericht seit Beginn der Planung stark gewachsen, weshalb das nun nicht mehr möglich sei. Insbesondere die III. Strafkammer, die durch die am 1. Januar 2011 erfolgte Einführung der neuen Strafprozessordnung zahlreiche neue Aufgaben wahrzunehmen hat, sowie die Abteilung Finanzen und Controlling, welche seit kurzem auch für das Inkasso sämtlicher Bezirksgerichte verantwortlich zeichnet, seien heute personell deutlich stärker dotiert als noch vor wenigen Jahren. Und die räumliche Nähe der Abteilung Finanzen und Controlling zum Hauptgebäude sei wichtig.
Das muss es wohl sein, denn sonst hätte man diese Abteilung ja an der Thurgauerstrasse belassen oder anderswo ausserhalb der Altstadt ansiedeln können. Denn der Seilergraben 1 und ganz besonders die Obmannamtsgasse 21 ergäben zweifellos prächtige Wohnhäuser.

Elmar Melliger

PS: Am Samstag, 9. Juni, ist im Obergericht ein Einweihungsfest geplant. Und es finden im nächsten Jahr an verschiedenen Terminen Führungen statt.