Bezahlbarer Wohnraum

Das Interview mit Astrid Heymann (vgl. Hauptbeitrag) fand im Kontext der Umsetzung der Initiative für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume statt. Hier der Hintergrund - samt einer brisanten Liste.

Im Moment beschäftigt sich der Stadtrat mit der Umsetzung der Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume», die 2010 mit einem Ja-Anteil von 70,9% angenommen wurde. Um zu verstehen, um was es geht, müssen wir kurz zurückblättern: 1991 führte die Stadt auch für die Liegenschaften im Finanzvermögen die Kostenmiete ein.
Im Finanzvermögen sind jene Liegenschaften, welche die Stadt erworben hat und damit auch alle städtischen Liegenschaften in der Altstadt. Die selbst erstellten Liegenschaften sind dem Verwaltungsvermögen zugeteilt, für die seit jeher die Kostenmiete galt (vgl. auch Info-Box unten). Kostenmiete bedeutet, dass sich der Mietzins aus der Verzinsung des Anlagewerts (Land- und Baukosten sowie spätere wertvermehrende Investitionen) und den Betriebskosten (Unterhalt, Betrieb und Erneuerung) berechnet. Damit werden alle Kosten gedeckt, aber keine markt-wirtschaftlichen Renditen erzielt. Zwar verteuerten sich damals jene Wohnungen, die zuvor unter den Kosten vermietet wurden. Dennoch wurde der Schritt allgemein begrüsst, da so der Stadt mit ihrem teuren privaten Wohnungsmarkt langfristig günstiger Wohnraum erhalten bleibt.
Nun verlangte der Kanton im Rahmen seiner Rechnungslegungsvorschriften ab 2006 von der Stadt Zürich die regelmässige Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen (und nur für diese). In der vom Kanton vorgeschriebenen Berechnung ging auch der erzielbare Ertragswert als marktwirtschaftlicher Faktor ein, womit das Wesen der Kostenmiete unterhöhlt war. Das löste im Kreis 1 bei der Neubewertungsrunde 2007 eine Kostensteigerung der städtischen Mietzinse um rund 10% aus (was natürlich nur bei Neuvermietungen zur Geltung kam). Mit jeder Neubewertung würde sich dies nun wiederholen. Auf diesem Hintergrund wurde die oben erwähnte Initiative eingereicht und vom Souverän angenommen (vgl. auch Info-Box unten). Aktuell beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Wohnobjekte, die heute im Finanzvermögen sind, grösstenteils ins Verwaltungsvermögen zu übertragen, womit wieder die reine Kostenmiete gilt. 15 Liegenschaften, deren Mietzinse bereits auf der Basis der Kostenmiete sehr hoch waren sowie einige besonders repräsentative Objekte sind davon ausgenommen. 11 dieser Liegenschaften befinden sich im Kreis 1. Für aktuelle Mieter solcher Wohnungen ändert sich nichts. Allein bei einem Mieterwechsel werden marktkonforme Mieten fällig.

Liste «Spezielle Wohnobjekte»
Laden Sie hier die noch nicht rechtskräftige Liste der Liegenschaften, welche im Finanzvermögen bleiben und der Kostenmiete nicht unterstellt sein sollen, herunter. (Welche Objekte definitiv auf der Liste aufgeführt werden, entscheidet der Gemeinderat.)
>> Download Liste

Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat
Und hier der Antrag des Stadtrats an den Gemeinderat im vollen Wortlaut:
>> Download Weisung

Infobox
Verwaltungs- und Finanzvermögen
Im Verwaltungsvermögen sind Vermögenswerte,
«die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung
dienen», im Finanzvermögen solche, «die ohne
Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung
veräussert werden können». Zahlbaren Wohnraum
anzubieten gilt in der Stadt Zürich seit langem
und vor allem seit der angenommenen Initiative als
öffentliche Aufgabe.

Kostenmiete
Kapitalkosten
Verzinsung der Anlage- bzw. Buchwerte zum jeweiligen
hypothekarischen Referenzzinssatz an die Stadtkasse

+ Bewirtschaftungskosten
In der Regel 31/4 % des Gebäude-Neuversicherungswerts für:
a) laufenden Unterhalt, Verwaltung, Gebühren, Versicherungen
b) Erneuerungsreserven (1 % des Gebäude-Neuversicherungswerts)
c) Abschreibung (½ % des Gebäude-Anlagewerts)

= Kostenmiete (maximal zulässige Miete)