Theater um Kompostierung
Kompostieren ist mit verschiedenen Hürden verbunden, wie das Beispiel des schon lange bestehenden Kompostplatzes Winkelwiese zeigt.
Es gibt sie also tatsächlich noch, die «Kompost- polizei». Bisher dachte man, dass die amtliche Kompostkontrolle in der Stadt Zürich Geschichte sei. Vor allem, seit die Fachstelle unter Tiefbauvorsteherin Simone Brander (SP) 2024 eine unrühmliche Trophäe gewann. Nämlich den Rostigen Paragrafen. Jenen berühmt-berüchtigten Preis für das «überflüssigste Gesetz» oder den «unnötigsten Vorstoss» des Jahres. Er wird seit 2007 von der bürgerlichen IG Freiheit verliehen.
Und nun dies. Die rührige Kompostgruppe, die sich ehrenamtlich um den Kompostplatz Winkelwiese kümmert, habe Besuch erhalten, heisst es. Die Stadt witterte tatsächlich illegales Handeln im Hinblick auf die Einführung von versenkten Grünabfall-Behältern in der Altstadt. Denn bei jenen muss man, im Gegensatz zum heutigen Kompostplatz Winlkelwiese, bezahlen.
Grünabfall und gratis? «Niemals», so das Verdikt der «Kompostpolizei». Tatsächlich kommt es vor, dass Leute beim Kompostplatz Gartenabraum deponieren, was nicht erlaubt ist. Denn es hat für diese Mengen an Grünabfall einfach zu wenig Platz. Die fleissigen Helferinnen und Helfer der Kompostgruppe füllen den Gartenabraum dann in Säcke ab und Entsorgung + Recycling (ERZ) holt das Grüngut periodisch ab. Das ist darum mühselig, weil der Gartenabraum zuerst zerkleinert werden muss.
Das wiederum passte der «Kompostpolizei» gar nicht. Das Grüngut müsse in gebührenpflichtige Säcke abgefüllt werden. Und zudem sei es dann so, dass bei den geplanten, versenkten Grünabfall-Behältern in der Altstadt nur Küchenabfälle, nicht aber Grüngut, etwa in Form von Gartenabraum oder alte Schnittblumen erlaubt seien.
Da schrillten alle Alarmglocken. Doch die ERZ-Medienstelle gab Entwarnung. Sehr wohl sei jegliches Grüngut in den geplanten Unterflurcontainern erlaubt. Und bei den Grüngut-Säcken ist das «Gratisabholen» auch wieder möglich.