Altstadt rechts der Limmat: Fussgängerzone geplant

Im Juni 2005 wurde die im Jahr 1993 ausgeschriebene und durch Rekurse verzögerte Fahrverbotszone in der Altstadt rechts der Limmat umgesetzt. Nun ist geplant, in Angleichung an die Altstadt links der Limmat eine Fussgängerzone einzuführen, auf dem Gebiet der bisherigen Fahrverbotszone exklusive Zähringer- und Predigerplatz.

Damit soll die Signalisierung vereinheitlicht werden. Ansonsten ändert sich nicht viel. Ausser, dass Fussgängerinnen und Fussgänger in dieser Zone vor dem übrigen Verkehr Vortritt haben.
Zurzeit haben Autos Vortritt, obschon die Altstadt im Gebiet der Fahr­verbotszone bereits heute als Fussgängerzone wahrgenommen wird.
Weiterhin gilt auch in der Fuss­gängerzone Folgendes: Velofahren ist auf den ausgeschilderten Routen erlaubt. Zufahrtsbewilligungen für Anwohnende bleiben erhältlich. Zufahrtsberechtigung zu Hotels (mit Gepäck) und für Taxis. Die Anlieferungszeit ist von 5 bis 12 Uhr. – Das Verkehrsregime am Limmatquai wird nicht tangiert.
Die Vorstände des Quartiervereins Zürich 1 rechts der Limmat sowie der Geschäftsvereinigung Limmatquai / Dörfli begrüssen die geplante Änderung des Regimes. Immerhin ergibt sich dadurch nämlich eine Klärung der Verhältnisse. Was möglicherweise oder hoffentlich zu einer angepassteren Fahrweise durch die engen Altstadtgassen führen wird. Denn immer wieder kommt es gegenwärtig zu gefährlichen Situationen dadurch, dass sich sowohl Auto- oder Velofahrer wie auch Fussgängerinnen und Fussgänger als vortrittsberechtigt ­erachten und sich entsprechend verhalten.
Nach der Ausschreibung im Tagblatt läuft eine Einsprachefrist von dreissig Tagen. Verstreicht diese ungenutzt, kann die Signalisierung geändert werden. Was so oder so nicht mehr in diesem Jahr geschehen soll. Vor der Umsetzung gelangt ein In­formationsschreiben an die Quartierbevölkerung und an das ansässige Gewerbe.

Elmar Melliger