Kunsthaus-Erweiterung

Betreffend Kunsthaus-Erweiterung liegt nun beim Hochbaudepartement der Gestaltungsplan öffentlich auf.

Man kann sich im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens nun also selbst ein Bild von dem Projekt machen und allfällige Einwendungen schriftlich einreichen. Diese Einwendungen werden gesammelt, bearbeitet und in einem Bericht zuhanden des Gemeinderats zusammengefasst. Ein rechtskräftiger, vom Gemeinderat verabschiedeter Gestaltungsplan ist Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. Die einzelnen Einwendungen aus der Bevölkerung stellen indessen keine Rechtsmittel dar, das heisst sie können in den Bericht und in den Gestaltungsplan einfliessen, müssen aber nicht.
Die sechzigtägige öffentliche Auflage dauert noch bis zum 24. Januar. Jeweils zu Bürozeiten im Amtshaus IV an der Lindenhofstrasse 19 im zweiten Obergeschoss, hinten rechts im Korridor – oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau.
Nach der Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat werden die Zürcher Stimmberechtigten voraussichtlich im Herbst 2012 über den Objektkredit der Stadt in der Höhe von 75 Millionen Franken (bei Gesamtkosten von rund 180 Mio. Franken) für die Erweiterung des Kunsthauses abstimmen.

EM