Strichzone Niederdorf

Das Thema Strassenstrich in der Altstadt beschäftigt zunehmend die ansässige Bevölkerung.

Die Sorge darüber, dass mit der geplanten Aufhebung des Strassenstrichs am Sihlquai im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Strichplatzes in Altstetten der übrige Strassenstrich nur noch in der Allmend und im Niederdorf erlaubt sein soll, nimmt zu.
Mit Ausschreibung im Tagblatt vom 27. Juli wird die Aufhebung der übrigen, bisher erlaubten Strichzonen publiziert. Im Kreis 1 werden eliminiert: Gessnerallee, Hirschengraben (Teilstück Neumarkt bis Untere Zäune), Limmatquai (Münsterbrücke bis Bellevue), Rämistrasse, Stadthausquai, Talstrasse. Somit bleibt der Strassenstrich gestattet im Niederdorf, und zwar im Gebiet zwischen Limmatquai und Seilergraben, bis und mit Marktgasse, Rindermarkt und Neumarkt.
Dieses Teilgebiet zu verändern ist dem Stadtrat rechtlich erst nach der Annahme der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung möglich. Dennoch ist man im Quartier ziemlich beunruhigt und befürchtet, einen grossen Teil des Strichs am Sihlquai zu «erben».
Die bisher von den Auswüchsen der Strassenprostitution Betroffenen im Raum Zähringer- und Häringstrasse haben inzwischen eine Petition gestartet, die das Streichen auch des Niederdorfs aus dem Strichzonenplan verlangt. Innert etwa drei Wochen sind bereits ca. fünfhundert Unterschriften zusammengekommen. Unterschriftenbogen können bezogen (und zurückgebracht) werden an der Reception des Hotels Zürcherhof an der Zähringerstrasse oder aus dem Internet heruntergeladen werden: www.zuerich1.ch – Neuste Nachrichten.
Parallel dazu wird die Gründung einer Interessengemeinschaft vorbereitet, um als Betroffene künftig entschlossener auftreten zu können.

EM