Altstadtzone

Wie noch im Dezember bekannt geworden ist, steht der Einführung des im Jahr 1993 ausgeschriebenen Verkehrsregimes für die Altstadt rechts der Limmat nun nichts mehr im Weg.

So lange hat es gebraucht, um auch die letzte Einsprache gegen die so genannte «Altstadtzone» vor Bundesgericht zu erledigen, nachdem schon der Bundesrat sich mit dieser Frage hat beschäftigen müssen. Ein langer Weg. Der Regierungsrat hatte sich zunächst gegen das neue Regime ausgesprochen, um erst auf ein Wiedererwägungsgesuch der Stadt hin im Jahr 2001 doch noch umzuschwenken. Im Gegenzug wurde das Fahrverbot auf den Fahrradverkehr ausgedehnt und der Zähringer- und der Predigerplatz aus dem Geltungsbereich genommen. Dieser umfasst also das Gebiet zwischen Limmatquai, Rämistrasse und Seilergraben. Ausgenommen ist ausserdem der Spickel zwischen Zähringerstrasse, Mühlegasse und Seilergraben.
Im beschriebenen Gebiet ist die Zufahrt für die Anlieferung etc. nur noch von 5 bis 12 Uhr mittags (statt bis 19 Uhr) gestattet. Bewilligte Ausnahmen bestätigen die Regel. Wie Rudolf Lehmann, Chef permanente Verkehrsanordnungen bei der Dienstabteilung Verkehr, auf Anfrage erklärte, kann mit der Umsetzung der neuen Vorschriften auf etwa Mitte Jahr gerechnet werden. In einer ersten Phase werden sodann die bestehenden Barrieren wie bisher bedient, nämlich ab 19 Uhr, will man nur mit Signalisation und Kontrollen arbeiten. Sollte das nicht reichen – damit kann wohl gerechnet werden – müssen die Barrieren allenfalls umplatziert und ab 12 Uhr bedient werden. Das ist aber wie gesagt noch nicht so weit. Die verbleibende Zeit wird zur Vorbereitung genutzt: es müssen neue Signaltafeln angeschafft werden etc. Vor der Inkrafttretung werden der Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat und die Geschäftsvereinigung Limmatquai/Dörfli vorgängig informiert.

EM