Gar nicht oder Schritttempo

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In der Altstadt rechts der Limmat gilt fast überall die Fussgängerzone, auch Altstadtzone genannt. Das bedeutet ein Fahrverbot, mit den bezeichneten Ausnahmen. Zeitlich beschränkt ist die Zufahrt gestattet für den Güterumschlag oder zum Aus- und Einsteigenlassen, beispielsweise von 5 bis 12 Uhr. Zudem ist die Zufahrt gestattet für Hotellogiergäste zum Gepäcktransport, für Taxis auf Bestellung, für Berechtigte mit Bewilligung.
Dazu gibt es Velorouten durch das Ober- und das Niederdorf: Vom Limmatquai durch die Kirchgasse zum Hirschengraben, vom Limmatquai durch die Torgasse zur Rämistrasse, vom Limmatquai durch Marktgasse, Rindermarkt und Neumarkt zum Seilergraben sowie von der Mühlegasse über den Zähringer- und Predigerplatz zum Seilergraben. (Dies alles ist in umgekehrter Richtung viel bequemer zu haben, da es bergab geht.) Auf diesen Strecken ist Velofahren im Schritttempo gestattet.
Umgekehrt heisst das: Überall sonst ist es verboten. Mit der Ausnahme, dass Anwohnende mit dem Velo von zu Hause weg und nach Hause fahren dürfen, im Schritttempo, auf direktem Weg zu oder von einer Strasse.
Nicht gestattet ist das Velofahren zum Beispiel auch am Limmatquai auf dem Trottoir. Auch nicht im Haltestellenbereich, um das Tram durch die wartenden Passagiere hindurch rechts zu überholen.
Dies ist mal so als Auffrischung gedacht.

Elmar Melliger