Automatische Zufahrtskontrolle

Nach der Demontage der Barrieren eingangs der Nachtfahrverbotsgebiete in der Altstadt und dem Abschluss des Versuchs ohne handfeste Beschränkung geschah in der Altstadt erst mal lange nichts. Nun kommt wieder Bewegung in die Sache.

Die bemannten Barrieren waren eine Errungenschaft der Quartierbevölkerung, eingeführt zur Durchsetzung des seit 2001 geltenden Nachtfahrverbots. Sie respektive die damit betrauten Mitarbeiter von Securitas regulierten die Zufahrten in die Altstadt während der Nachtstunden. Stellten fest, ob jemand eine Bewilligung hatte und öffneten den Berechtigten die Schranke. – Das jähe Ende dieses eingespielten Regimes im Rahmen einer Sparübung liess ab August 2015 den nächtlichen Verkehr rapide anschwellen und die Anwohnerschaft frustriert zurück. Diese forderte die Wiederinbetriebnahme der Barrieren – oder etwas ebenso Wirkungsvolles wie beispielsweise die in vielen Städten anzutreffenden versenkbaren Poller. Dafür jedoch hatte die Stadt, hatten die Verantwortlichen bei der Dienstabteilung Verkehr (DAV) kein Musikgehör. Zu kostspielig, zu störungsanfällig, wurde argumentiert. Tatsächlich hatten falsch gesteuerte Poller am Zähringerplatz zu einigen Schäden an Fahrzeugen geführt, weshalb man die Poller aus dem Verkehr gezogen hatte. Man war bei der DAV aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht gewillt, auf diese Lösung zurückzukommen.
Wie in den Kreisen 4 und 5, wo zum Schutz der Bevölkerung ebenfalls Nachtfahrverbote existieren, bildete sich in der Altstadt eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine Verbesserung zu erreichen. Die Betroffenen waren nicht bereit, die Demontage der Barrieren ohne Nachfolgelösung sang- und klanglos hinzunehmen.

Gespräche mit der DAV
In der Folge traf sich eine Delegation mehrere Male zum Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Dienstabteilung Verkehr. Beteiligt waren die Direktorin der DAV Esther Arnet, der Departementssekretär Christoph Hiller und die Beauftragte für Quartiersicherheit beim Sicherheitsdepartement, Alexandra Heeb. Auf Quartierseite nahmen an den Gesprächen teil der Quartiervereinspräsident Peter Rothenhäusler, als Anwohnervertreter Martin Brogli und Monika Braumandl, sowie der Schreibende.
Rückenwind bekam das Anliegen durch ein Postulat im Gemeinderat, das den Stadtrat dazu auffordert, Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Nachtfahrverbots zu gewährleisten.
Das war ein langwieriger Prozess, in dessen Verlauf sich die Lösung mit der «Automatischen Zufahrtskontrolle» herauskristallisierte. Ohne grosse Investitionen wird so eine bessere Beachtung des Nachtfahrverbots erreicht, so war die Hoffnung.

Versuch im Kreis 4
Ein entsprechendes Gerät wurde in Auftrag gegeben und versuchsweise im Kreis 4 in Betrieb genommen. Dort war dieses ab Juni 2017 abwechslungsweise an zwei Orten im Einsatz. Wie sich herausstellte, waren zumindest zu Beginn die unerlaubten Einfahrten in die Nachtfahrverbotszone zahlreich, was eine Busse von jeweils Fr. 100.– auslöst. Ende September wurde der Versuch im Kreis 4 beendet und ausgewertet.
Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der verbotenen Zufahrten sich merklich verringert hat seit der Inbetriebnahme des Geräts. In der Altstadt stellten die Quartiervertreter die Forderung, das neue System nun auch in der Altstadt einzusetzen.

Zusätzliche Geräte
Am 22. Februar 2018 war das letzte Treffen bei der Dienstabteilung Verkehr. Dort wurde darüber informiert, dass der Versuch in ein definitives Regime überführt wird. Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Stadtrat Richard Wolff, hat zudem die Anschaffung von drei weiteren Geräten bewilligt. Diese werden abwechslungsweise eingesetzt an den verschiedenen Zufahrten in den Kreisen 4 und 5 sowie in der Altstadt.
Weil das Verkehrsregime in der Altstadt im Vergleich zu den Kreisen 4 und 5 weitere Ausnahmen kennt, wird das Ganze etwas aufwendiger in der praktischen Umsetzung. Anders als in den anderen Kreisen sind in der Altstadt nicht nur Anwohner und Parkplatzmieter zufahrtsberechtigt sowie Fahrten mit Tagesbewilligung und die Zufahrt für Taxis mit Passagieren erlaubt, sondern darüber hinaus ist die Zufahrt von Hotellogiergästen zum Gepäcktransport gestattet. Der Teufel sitzt denn auch hier im Detail. Nicht nur müssen die erlaubten Fahrten von den unerlaubten herausgefiltert werden, sondern der Datenschutz muss gewährleitet sein, weshalb beim ganzen Prozess der Datenschutzbeauftragte involviert war.
Nun steht also fest, dass die entsprechenden Geräte demnächst auch in der Altstadt eingesetzt werden. Erfasste Nummernschilder von Taxis werden mit dem Register abgeglichen und lösen keine Busse aus. Desgleichen erhalten die Hoteliers ein Tool, mit dem sie ihre mit dem Fahrzeug anreisenden Logiergäste erfassen und melden können, damit diese nicht fälschlicherweise eine Busse erhalten.
Die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker werden nicht nur durch die reguläre Signalisierung auf das geltende Nachtfahrverbot (von 19 bis 5 Uhr, an der Zähringerstrasse von 22 bis 5 Uhr) hingewiesen. Zusätzlich prangt beim Zähringerplatz (seit Juni 2017) ein Leuchtschild mit der Aufschrift «Nachtfahrverbot». Sobald die Geräte in Betrieb sind, wird eine weitere Tafel angebracht sein, wie sie schon im Kreis 4 zu sehen ist: «Automatische Zufahrtskontrolle». Womit die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gleich mehrfach aufmerksam gemacht werden auf die geltende Regelung. Damit sie nicht aus Unachtsamkeit das Verbot übertreten resp. überfahren. Denn es kostet dann jedes Mal 100 Franken.

Im Lauf des Jahres
Gegenwärtig ist das OIZ (Organisation Informatik Zürich) daran, die für die Altstadt nötige IT-Lösung zu erarbeiten. Über den genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann deshalb noch nicht definitiv informiert werden. Sicher wird dies «im Lauf dieses Jahres» sein, wie Esther Arnet sagte. Betreffend Wirksamkeit des neuen Systems mit der automatischen Zufahrtskontrolle ist man bei der DAV übrigens optimistisch. Esther Arnet: «Das spricht sich herum.»

Elmar Melliger