Rechberggarten: Weiterzug

Der Rechberggarten wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Nochmals keimt also Hoffnung auf, dass hier nichts «verbaut» wird.

Die Schweizerische Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) hat eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Doch blättern wir kurz zurück:

Als 1999, eines schönen Augustmorgens, dem Baumbestand des Rechberggartens mit knatternden Motorsägen zu Leibe gerückt werden sollte, war sie schon da. Die wehrhafte Altstadtbevölkerung. Männer, Frauen und Kinder stellten sich entschlossen in den Weg. In der Folge, darüber wurde schon viel geschrieben, sah sich der Kanton gezwungen, sein umstrittenes Bauvorhaben öffentlich auszuschreiben. Seither befindet sich das Projekt auf dem Weg durch die juristischen Instanzen.

Unschöner Lattenzaun
Wie nun das Verwaltungsgericht kürzlich die Einsprachen von SGGK und kantonalem Heimatschutz abgewiesen hatte, schien das Vorhaben verloren, den historischen Garten in seiner heutigen Form zu erhalten respektive nicht zu zerstören. Bei der SGGK stösst man sich insbesondere daran, dass namhafte Terrainverschiebungen geplant sind, die den barocken Garten von oben her verkleinern würden. Dass bestehende Bäume durch Obstbäume ersetzt werden sollen, kann auch nicht recht überzeugen, ebenso wenig, dass der mächtige Schnurbaum einer Wegführung zum Opfer fallen soll. Besonders stossend für die SGGK und die Quartierbevölkerung war von Beginn an der geplante Verschlag, ein zwei Meter hoher Lattenzaun, nach innen mit einer ebenso hohen Hecke begrünt, der die Anlage einzäunen soll. Da sträubte sich ästhetisches Empfinden, da regte sich Widerstand. Ein solcher Zaun wäre nicht nur hässlich anzusehen, er würde auch, da visuell abschirmend, die Sicherheit nicht erhöhen, sondern verringern, wurde argumentiert. Und ob der Garten auch wirklich, wie zugesichert, der Bevölkerung zur Nutzung erhalten bliebe, darüber wurde geargwöhnt. Das von der Bauherrschaft ins Feld geführte Argument, dass man so dem grassierenden Vandalismus begegnen könne, hat wohl etwas für sich. Nur könnte man dann die Parkanlagen um das Zürcher Seebecken ebenfalls einzäunen und nachts verriegeln, denn dort passiert so manches Illegale, wenn es dunkel wird über der Stadt.

Unterstützung im Quartier
Nun hat also das Bundesgericht das Wort. An seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des Quartiervereins Zürich 1 rechts der Limmat die Unterstützung der Beschwerde der SGGK beschlossen. Der Quartierverein war am Anfang der Auseinandersetzungen an vorderster Front dabei. Er wird auch die letzte Runde auszufechten mithelfen und will das kostspielige Vorhaben der SGGK nicht nur immateriell, sondern auch mit einem finanziellen Zustupf unterstützen.

Elmar Melliger


Wer die Beschwerde der SGGK unterstützen möchte, kann dies tun mit einer Spende an die SGGK, einzuzahlen auf Postscheckkonto 82-220-7, Raiffeisenbank Schaffhausen, Schleitheim, Konto-Nr. 89189.73, mit dem Vermerk «Einsprachen».