Wieder vermehrt in der Altstadt: Strassenmusik in den Ohren
Eigentlich nicht erlaubt, treten wieder vermehrt Strassenmusiker vor die Gäste von Restaurants und machen sie, ob die das wollen oder nicht, zu ihrem Publikum. Oh, «How many roads must a man go down»…
Nun sind sie doch noch gekommen, die ersehnten Sommertage, mit entsprechenden Temperaturen, man kann sich auch am Abend ohne zu schlottern oder durchnässt zu werden im Freien aufhalten. Und in einem der vielen Altstadtlokale sitzen, genauer gesagt davor. Sich austauschen, plaudern, Gespräche führen. – Wären da nur nicht die wieder vermehrt auftauchenden Strassenmusiker und -musikerinnen, die von Lokal zu Lokal ziehen und die Gäste unterhalten mit ihrem Können oder Unvermögen, ein Instrument zu spielen. Einzelne, so der böse Gedanke, halten hier ihre Geigenübungsstunde ab, weil sie zu Hause Spielverbot haben. Einige stehen stundenlang an derselben Hausecke, was die Nachbarschaft schon mal verärgern kann. Immer dieselben Brücken, die überquert werden müssen, dieselben Strassen, denen entlang ein Mann gehen muss…
Um das Seebecken gestattet
Nun gibt es seit Jahren ein Merkblatt der Stadtpolizei (im Internet zu finden unter «Strassenkunst Zürich», auch in Englisch, Französisch und Spanisch), das die Strassenkunst in Zürich regelt. Nämlich so, dass Strassenkunst- und Strassenmusikdarbietungen auf öffentlichem Grund seit 2016 gestattet sind auf den folgenden acht Plätzen der Stadt: Auf dem Turbinen-, Escher-Wyss-, Max-Bill-, Helvetia-, Altstetter-, Linden-, Tessiner- und auf dem Marktplatz (im Kreis 11). Dies von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr.
Ausserdem schon seit längerem, näher bei der Altstadt gelegen, in der Seeuferanlage vom Hafen Enge bis zum gegenüberliegenden Hafen Riesbach, täglich von 7 bis 22, in den Sommermonaten am Freitag und Samstag bis 23 Uhr.
Erlaubt ist das Musizieren ohne Verstärkeranlage, längstens dreissig Minuten am gleichen Ort. Gestattet ist passives Sammeln von Geld, etwa mit einem Hut auf dem Boden, nicht jedoch das bisweilen zu beobachtende aktive «Einkassieren» von Tisch
zu Tisch.
In der Altstadt verboten
Aus alledem folgt: Überall sonst, also auch in der ganzen Altstadt, ist Strassenkunst und -musik nicht erlaubt. Wer sich gestört fühlt, kann die Darbietenden darauf hinweisen. Und allenfalls die Alternativen aufzeigen. Hilft das nichts, so kann man, so die Auskunft bei der Polizei, die Telefonnummer 117 wählen. Dann droht den Betreffenden eine Busse. – Und das will ja eigentlich niemand.
Elmar Melliger