Rechtsabbiegen bei rot

Der Bundesrat hat im Mai 2020 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet und auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt. Velos – und auch E-Trottis oder Mofas beziehungsweise schnelle E-Bikes – dürfen nun an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und das Rechtsabbiegen bei Rot entsprechend signalisiert ist. Bei diesem Rechtsabbiegen haben jedoch die Verkehrsteilnehmenden mit Grün, beispielsweise Fussgängerinnen und Fussgänger, Vortritt.
In der Stadt Zürich sind vorerst 81 Kreuzungen mit dem Signal «Rechtsabbiegen bei Rot» ausgeschildert, weitere sollen folgen. In der Altstadt sind dies einstweilen: vom Bahnhofquai in die Uraniastrasse und von der Rudolf-Brun-Brücke in den Bahnhofquai; vom Limmatquai auf die Rudolf-Brun-Brücke (vom Central her) und vom Bürkliplatz in den Stadthausquai (vom Bellevue her).
All dies bedeutet umgekehrt und ergänzend: An allen anderen Kreuzungen ist Rechtsabbiegen für Velos vorläufig noch nicht erlaubt. Weiterhin verboten bleibt auch das Geradeausfahren für Velos bei Rot.

EM