Nächtlicher Zeitschlag
«Der nächtliche Zeitschlag wird zwischen 22 Uhr und 7 Uhr eingestellt.» So heisst es in der Läutordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde der Stadt Zürich, die auf den 1. April 2022 in Kraft trat, womit es bei deren ca. 40 Kirchen auf einen Schlag ruhig hätte werden sollen. Allerdings war die Möglichkeit eines Gesuchs einräumt, bei besonderen historischen Verhältnissen den nächtlichen Zeitschlag beizubehalten. Davon hat der Kirchenkreis eins Altstadt Gebrauch gemacht und für Fraumünster, St. Peter und Predigerkirche je ein begründetes Gesuch eingereicht (Altstadt Kurier, Aprilausgabe). In der Zwischenzeit sind alle drei positiv beantwortet worden, wie der Präsident des Kirchenkreises eins Altstadt, Stefan Thurnherr, auf Anfrage erklärte. Ausserdem wurden die Gesuche für fünf weitere Kirchen gutgeheissen. – Und die Kirche ist im Dorf geblieben.
Beim Grossmünster stellte sich die Frage nicht: Dessen zwei Türme haben keine Zifferblätter und demnach auch keinen Zeitschlag, weder in der Nacht noch am Tag.
Elmar Melliger