Boulevard-Gastronomie

Der Stadtrat hat die überarbeitete Fassung des «Leitfadens Boulevardgastronomie» verabschiedet, wie er am 29. September 2022 mitteilte. Dies, nachdem die Gastronomieverbände ihre Petition «Mehr Wow für Zürich» eingereicht hatten, die eine grosszügigere Handhabung verlangte. Dem wird nun Rechnung getragen, wobei der nichtkommerzielle Aufenthalt auf Plätzen, sicheres Vorankommen zu Fuss und genügend Platz für Veloinfrastruktur nach wie vor möglich sein soll.
Neu ist eine grosszügigere Aussenbestuhlung möglich. Der Leitfaden enthält folgende Änderungen: Die Anzahl der Aussensitzplätze darf die Anzahl Sitzplätze im Innenbereich überschreiten. Die situative Ausweitung des Aussenbereichs vor der Nachbarsfassade oder in Begegnungszonen ist möglich. Der Mindestabstand zu Bäumen wird reduziert. Plätze dürfen durch Gastronomiebetriebe bis maximal zu einem Sechstel der Fläche genutzt werden, solange wesentliche Teile der Öffentlichkeit zur nichtkommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen. Grosse Pflanzentröge sind erlaubt.
Für die Erweiterung der Aussenfläche ist ein Baugesuch samt Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes einzureichen.

AK