Einkommenslimiten

Bei der Behandlung einer neuen Verordnung im Zusammenhang mit dem Paragraph 49b des Planungs- und Baugesetztes im Gemeinderat hat es am 10. Januar 2024 eine Überraschung gegeben.
Es geht darum, dass die Stadt bei Um- und Aufzonungen einen Mindestanteil von preisgünstigen Wohnungen einfordern kann. Für deren Vergabe wurden Kriterien erarbeitet, wie Belegungsvorschriften und wirtschaftliche Vorgaben für künftige Mietparteien. So sollte das Nettoeinkommen bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr als das Vierfache der Miete betragen und später auf nicht mehr als das Sechsfache steigen. Damit sollten Einkommensschwächere zum Zuge kommen. Ausgerechnet die Linke – AL, Grüne und SP – kippte nun die Einkommenslimite mit 60 zu 52 Stimmen aus dem Artikel. Stadtrat Daniel Leupi reagierte konsterniert und ungehalten. Damit werde keine Durchmischung erreicht, im Gegenteil, sagte er. Bürgerliche drohten bereits mit einem Referendum. Und mittlerweile hat die ganze Sache noch eine neue Wendung genommen: Die AL hat sich in der Sache überraschend neu positioniert und der Entscheid wird neu ausgehandelt werden müssen.
Mit der städtischen Verordnung betreffend Wohnungen in Kostenmiete hat das Ganze übrigens nichts zu tun. Diese ist wie geplant per 1. Januar 2024 auch für langjährige Mietverhältnisse in Kraft getreten.

EM