Umsetzung Verordnung

Die städtische Vermietungsverordnung betreffend Wohnungen in Kostenmiete ist am 1. Januar in Kraft getreten. Derzeit werde abgeklärt, wie die Belegung und die wirtschaftlichen Verhältnisse erhoben werden, war bei Liegenschaften Stadt Zürich auf Anfrage zu erfahren. Nach der Erhebung werden Mietende informiert, wenn sie die Bedingungen nicht mehr erfüllen. Wann das geschieht, sei noch nicht geplant.

EM