Mediterrane Nächte
Die letzten beiden Jahre fanden in Zürich versuchsweise sogenannte «Mediterrane Nächte» statt: Während der Sommerferien durften Boulevardcafés und Gartenwirtschaften an sechs Wochenenden während der Sommerferien ihre Gäste bis 2 Uhr nachts bedienen, sofern sie gewisse Bedingungen erfüllten.
Im Vorfeld gingen die Wogen hoch. Gross waren die Befürchtungen der Anwohnenden betreffend Nachtlärm, gross die Erwartungen und Hoffnungen der Gastrobranche betreffend Mehrumsatz. – Wie sich zeigte, waren die Auswirkungen der zwei zusätzlichen Ausschankstunden weniger gross als befürchtet resp. erhofft.
Nun hat der Stadtrat entschieden, die «Mediterranen Nächte» definitiv einzuführen, und das Gastwirtschaftsgesetz entsprechend geändert.
Demnach erhalten Gastrobetriebe die entsprechende Bewilligung, an den sechs Sommerferienwochenenden in der Freitag- und in der Samstagnacht bis 2 Uhr im Freien zu wirten, sofern das Lokal weder in der Lärmempfindlichkeitsstufe I oder II noch in einem Innenhof ist.
Bis Ende April können sich die Betriebe bei der Stadtpolizei melden, die prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird sodann eine Liste der Betriebe publiziert, Einsprachen sind nicht mehr möglich. – Einzig gegen die vorliegende Gesetzesänderung können Einsprachen gemacht werden, bis zum 1. März 2024.
EM