Vermietungen
Wie bereits der Tages-Anzeiger und weitere Medien berichteten, blockiert das Obergericht das neue Mietreglement für städtische Wohnungen. Die Stadt hatte eine neue Vermietungsverordnung (VGV) erlassen, die vom Gemeinderat einstimmig gutgeheissen worden war. In Kraft trat sie per 1. Januar 2019, wobei für bereits bestehende Mietverhältnisse eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis Ende 2023, galt. Die einseitige Änderung der Mietverträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, hat zu rund fünfzig Einsprachen geführt. Die allermeisten konnten «bereinigt» werden – zwei sind noch offen. Diese Rekurrenten bekamen vor Miet- und dann vor Obergericht recht. Inhaltlich geht es bei der VGV und dem neuen Mietreglement hauptsächlich um Belegungsvorschriften für die Wohnungen (Anzahl Zimmer minus eins gleich Mindestpersonenzahl) und um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mietenden. (Der Altstadt Kurier hat wiederholt darüber berichtet.) Mit den Urteilen des Obergerichts – welche die Stadt ans Bundesgericht weitergezogen hat – kann die Stadt nun nicht wie vorgesehen die vor 2019 abgeschlossenen Mietverhältnisse betreffend diese Punkte überprüfen, wie Kornel Ringli, Leiter Kommunikation bei Liegenschaften Stadt Zürich, auf Anfrage erklärte: «Wir verzichten vorderhand auf die Überprüfung, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Danach werden wir das Urteil analysieren und entscheiden, wie es weitergeht. – Wir raten den Mieterinnen und Mietern, die gegen die VGV verstossen, sich gleichwohl um eine Bereinigung zu bemühen.» Die Betreffenden erhalten dann zwei Ersatzangebote.
Über die Dauer bis zum Vorliegen des abschliessenden Gerichtsurteils kann nur spekuliert werden, das kann Monate dauern oder Jahre.
Elmar Melliger