Lounges

Nach einer bangen Übergangszeit mit drohendem Verbot darf jetzt wieder «gelounget werden».

Die Broschüre des Tiefbauamts betreffend Bewilligungen von Boulevard-Cafés wurde um ein Blatt ergänzt, das die Einzelheiten regelt. So dürfen die grossvolumigen Sitzmöbel «in der Regel» folgende Masse nicht überschreiten: ein Meter Höhe, ein Meter Tiefe und zwei Meter Breite. Zudem müssen die Boulevard-Cafés offen und durchlässig sein, man muss zwischen den Sitzgruppen durchgehen können.
Damit dürfte die Stadt den Ruf von Spiessbürgerlichkeit losgeworden sein: man darf sich jetzt wieder öffentlich auf dem Sofa fläzen, wie daheim in der guten Stube. Womit die Weltoffenheit und -gewandtheit wiederhergestellt ist.

EM