Offener Brief an den Stadtrat

Betroffene Eltern fordern den Erhalt des letzten Kindergartenlokals in der Altstadt am Neumarkt.

Am 30. März wurden die Eltern der Kinder, die zurzeit den Kindergarten an der Trittligasse in der Altstadt besuchen, von Esther Guyer, Präsidentin der Kindergartenkommission der Kreisschulpflege Zürichberg, und von Hanna Lienhard, Präsidentin der Kreisschulpflege Zürichberg, darüber informiert, dass der Kindergarten auf das neue Schuljahr 2005/2006 in neue Räumlichkeiten im Schulhaus Hirschengraben umziehen muss. Es müsse ausserdem damit gerechnet werden, dass bei weiter sinkenden Kinderzahlen auch dem letzten verbleibenden Altstadtkindergarten am Neumarkt die baldige Schliessung droht.
Die betroffenen Eltern, unterstützt vom Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat und von den Elternvereinen beidseits der Limmat, protestieren gegen diese Entwicklung und fordern den Stadtrat auf, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um wenigstens das letzte Kindergartenlokal in der Altstadt am Neumarkt zu erhalten:
– Das neu geplante Kindergartenlokal im Schulhaus Hirschengraben wird durch die am stärksten befahrene Strasse im Quartier, den Seilergraben, von diesem abgeschnitten, während die bisherigen Lokale in der verkehrsfreien Zone lagen. Diese Randlage verstösst gegen Artikel 5
der geltenden städtischen Verordnung über die Kindergärten, wonach
«die Kindergärten inmitten des in Betracht kommenden Einzugsgebietes, abseits von verkehrsreichen Strassen» zu liegen hätten und ist bereits für die Primarschüler als grosses Sicherheitsrisiko bekannt.
– Der Stadtrat legte bisher ein wesentliches Gewicht darauf, die Wohnqualität innerhalb der Altstadt aufrechtzuerhalten und sich für die Anliegen der Bewohner einzusetzen. Ein besonderes Anliegen ist der Erhalt von familiengerechten Wohnungen und die Förderung von Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern.
Wir fordern deshalb den Stadtrat auf, sich weiterhin für den Erhalt von bestehenden vorschulischen Betreuungsangeboten innerhalb der Altstadt einzusetzen.
– Von der Schulpflege wird ein starker Kostendruck durch den Stadtrat geltend gemacht, wodurch sie gezwungen sei, Lokale aufzugeben, die in teuren städtischen Liegenschaften ausserhalb der Schulhäuser eingemietet sind. Bei den Mietkosten für das Kindergartenlokal am Neumarkt handelt es sich um eine rein verwaltungsinterne Verrechnung.
Wir fordern den Stadtrat auf, der Schulpflege dem Mietzweck entsprechend tragbare Kosten zu verrechnen.
– Der teure Umbau im Schulhaus kann durch die Beibehaltung des bewährten und kindgerechten Kindergartens am Neumarkt eingespart werden.
– Gemäss der Schulpflege erfolgt die Verlegung ausserdem unter der pädagogischen Gesamtkonzeption der geleiteten Schulen, wobei die Kindergärten einer Schule angegliedert würden. Nachdem die Einführung der Grundstufe bisher vom Volk aber abgelehnt wurde, kann daraus kein dringlicher Bedarf zur räumlichen Eingliederung abgeleitet werden, zumal das Neumarktlokal in bequemer Distanz zum Schulhaus liegt.
– Die Unterbringung im Schulhaus Hirschengraben, wo Schüler der Oberstufe und der Pädagogischen Hochschule den Ton angeben, verstösst zudem gegen Artikel 4 der Kindergartenverordnung, wonach genau ein solcher Zustand tunlichst zu vermeiden sei.
– Schwache finanzielle und organisatorische Argumente dürfen nicht höher gewichtet werden als das Wohl der Kinder und die Anliegen des Quartiers.

Die betroffenen Eltern,
Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat,
Elternverein Altstadt rechts der Limmat,
Elternverein links der Limmat