Projekt Winkelwiese 10

Am 28. September kommt das Projekt Winkelwiese 10 resp. die Abgabe des Grundstücks im Baurecht zur Volksabstimmung. Im Altstadt Kurier kreuzen die Gegner die Klingen.

Die Winkelwiese 10 soll im Baurecht abgegeben werden an den Unternehmer Frank Binder, der eine Villa errichten will anstelle der heutigen «Villa Landolt» mit Baujahr 1932 (die für denkmalpflegerisch nicht schutzwürdig befunden wurde). So wollte und will es der Stadtrat.
Gegen diese Pläne indessen ist im Quartier Widerstand erwachsen. Zunächst wurde im letzten Sommer eine Petition mit achthundert Unterschriften eingereicht.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Baurechts im vergangenen Februar dennoch zu, mit einer knappen Mehrheit. Darauf wurde von der Gegnerschaft das Referendum angestrebt. Über viertausend Unterschriften wurden in der gesetzten Frist gesammelt, nötig gewesen wären zweitausend.
So kommt das Projekt Winkelwiese 10, die Abgabe im Baurecht, nun also am 28. September zur Volksabstimmung. Der Altstadt Kurier hat beide Seiten um eine Stellungnahme gebeten.

Kontra
Winkelwiese so nicht!


Die Annahme des Referendums zur Ablehnung des Baurechtsvertrages Winkelwiese 10 ermöglicht die Neuaufnahme der Planung zum Umgang mit diesem einzigartigen städtischen Grundstück. Sie bietet somit eine für das Quartier und die ganze Stadt optimale Lösung. Der Bau dieses sowohl städtebaulich und architektonisch, wie auch soziokulturell deplatzierten Gebäudes muss verhindert werden!
Eine Petition, das Resultat der Umfrage des QV Zürich 1 rechts der Limmat sowie das Referendum mit über 4000 Unterschriften aus der ganzen Stadt und allen Bevölkerungskreisen zeigen: Zürcherinnen und Zürcher erwarten einen nachhaltigen Umgang mit städtischem Boden. Dies ist mit einem Projekt, das die verbindlichen städtischen Vorgaben für das Grundstück grob missachtet, nicht gewährleistet.
Der geplante Bau zeigt weder Respekt vor der schönen Gartenanlage und den geschützten alten Baumgruppen, noch vor den unter Schutz stehenden Teilen der Liegenschaft. Die bestehenden Strukturen des Quartiers Oberdorf werden nicht berücksichtigt; das Projekt ist im harmonischen Bild der Zürcher Altstadt ein offensichtlicher Fremdkörper. Auch wenn hier renommierte Architekten am Planen sind: Ein solches Haus mit zwei Schwimmbädern (Innen- und Aussenbad), mediterran anmutenden Aussentreppen und einer überdimensionierten, per Autolift erreichbaren Tiefgarage gehört städtebaulich, ökologisch und atmosphärisch nicht in unsere Altstadt. Das Referendum richtet sich nicht gegen einen quartierverträglichen Neubau, wohl aber gegen dieses Bauprojekt.

Einige Fakten:
1. Ein Vorprojektwettbewerb fand nicht statt: Im Unterschied zu allen anderen Bewerbungen bekam der geplante Baurechtnehmer den Zuschlag, ohne je ein Vorprojekt eingereicht zu haben.
2. Nur kurzfristige Gewinnmaximierung: Verschiedene Mehrfamilienprojekte, die eingereicht wurden, hätten gleich mehrere finanzkräftige Steuerzahler in die Stadt geholt. Der geplante Baurechtnehmer ist hingegen nicht verpflichtet, seinen Wohnsitz in der Stadt Zürich zu behalten. Die Behauptung, seine Mutter, vermutlich die Haupt-Steuerzahlerin, werde aus dem steuergünstigen Zug ins Gartenhaus ihres Sohnes ziehen, ist kaum glaubwürdig, solange sie selbst sich nicht dazu verpflichtet.
3. Das Projekt sprengt sämtliche Vorgaben: Massgebend für einen Neubau sind nicht Grundfläche und Volumen der bestehenden Villa. Gemäss den für das Grundstück eigens definierten, verbindlichen Rahmenbestimmungen müsste ein Neubau wegen des unter Schutz stehenden Baumbestandes viel kleiner sein als die bestehende Villa: max. Grundfläche für Neubau ca. 220 Quadratmeter anstatt 375 Quadratmeter; max. Volumen Neubau: ca. 880 Quadratmeter BGF anstatt ca. 1400 Quadratmeter.
4. Höchste ökologische Standards? Dies alles für zwei Personen – und das soll ökologisch sein? Die Projektbefürworter behaupten inzwischen, in der Villa würden bis zu 10 Personen wohnhaft sein. Die Zahl wächst stetig. In einem Interview im Altstadt Kurier (März 2006) wurde Herr Binder gefragt, für wen die Villa geplant sei. Er antwortete: «Wir sind zu zweit – plus gibt es eine Einliegerwohnung für das Haushälterehepaar.»
Das Bauprojekt ist in jeder Beziehung völlig deplatziert! Deshalb Nein am 28. September!
Ladina Bezzola, Marc Bär

Komitee «Winkelwiese so nicht!»,
Postfach, 8034 Zürich.
www.winkelwiese-so-nicht.ch.


Pro
Wer die Fakten kennt sagt Ja


Anerkannte Experten sowie Stadt- und Gemeinderat sind überzeugt, dass das vorliegende Projekt «Winkelwiese 10» die mit Abstand beste Lösung für die Altstadt darstellt. Das geplante Wohnhaus erfüllt sämtliche städtebaulichen und ökologischen Auflagen, welche für die Winkelwiese 10 zusätzlich noch verschärft wurden.
Unbestritten unter Fachleuten ist, dass das neue Wohnhaus in der Altstadt keinen Fremdkörper bildet. Franz Eberhard, Direktor des Amtes für Städtebau, formuliert es so: «Der projektierte Neubau ergänzt das Ensemble der Villen Belvedere und Freiberg rund um die markante Blutbuche in selbstverständlicher Weise.»
Dass der Neubau ökologisch nicht zu verantworten sei trifft nicht zu: Die Wärmeversorgung erfolgt klimaneutral über eine Solaranlage und Erdwärmesonden. Auf fossile Brennstoffe wird verzichtet. Die Wohnfläche des Haupthauses beträgt 839,5 Quadratmeter, die der Einliegerwohnung 78,5 Quadratmeter. Dies entspricht dem für solche Villen üblichen Rahmen.
Kleinmassstäbliche Häuser sind typisch für das Gassenbild der Altstadt. Der obere Teil der Winkelwiese ist aber geprägt von grossen Einzelhäusern mit Umschwung. Das neue Wohnhaus steht an der genau gleichen Stelle wie die «Villa Landolt» und ist ungefähr gleich gross. Es passt daher optimal in die bestehende Struktur.
Die Vorstellungen darüber, wie die Stadt das Grundstück am besten nutzen sollte, sind auf der gegnerischen Seite widersprüchlich. Bei der Idee, Mehrfamilienhäuser zu erstellen, wird übersehen, dass an dieser Lage nur sehr aufwendige Gebäude mit wenigen luxuriösen Wohnungen entstehen könnten. Die Überbauung wäre mit Sicherheit wesentlich grösser und würde das Quartier mit Mehrverkehr belasten.
Wenn es nach dem Willen der Gegnerinnen und Gegner ginge, sollte der Garten der «Villa Landolt» mit der Trittliwiese zu einem öffentlichen Park zusammengelegt werden. Die Trittliwiese wurde aber auf Wunsch des Quartiers aus Sicherheitsgründen eingezäunt und ist seither nur für Quartierbewohner zugänglich. Wer jetzt einen öffentlichen Park fordert, ignoriert den Willen der Quartierbevölkerung.
Anstelle einer teuren Sanierung der «Villa Landolt» bevorzugen Stadt- und Gemeinderat, die Liegenschaft im Baurecht zu verpachten. Anstatt über 2 Mio. Franken Ausgaben bringt der Baurechtsvertrag Einnahmen für die ganze Stadt. Dass der Stadtrat damit finanzpolitisch verantwortungsbewusstes Handeln praktiziert, dürfte wohl eher zutreffen als der Vorwurf, er setze einseitig auf Gewinnmaximierung.
Die gegnerischen Argumente basieren hauptsächlich auf Emotionen und Ideologien und lassen sich durch Fakten entkräften.
Wer die gewachsenen Strukturen der Altstadt erhalten und qualitativ verbessern will, wird dem Baurechtsvertrag zustimmen. Wer architektonisch und ökologisch hoch stehende Lösungen schätzt und der Überzeugung ist, dass sich die Altstadt sinnvoll entwickeln soll, stimmt am 28. September Ja zum Baurecht Winkelwiese 10.

Frank Binder, Baurechtsnehmer
Winkelwiese 10

Informationen unter www.ww10.ch.
Überparteiliches Komitee «Pro Winkelwiese 10», Postfach 12, 8118 Pfaffhausen.