Münsterhof

Wie bereits im Tages-Anzeiger zu lesen war, hat der Stadtrat das Nutzungskonzept aus dem Jahr 2015 für den Münsterhof angepasst. Gemäss Stadtratsbeschluss wird per 2020 eine Ausdehnung der maximalen Belegungstage von bisher 114 auf 148 Tage erfolgen. Während mindestens 217 (bisher 251) Tagen wäre demnach der Münsterhof nicht belegt und in seiner ganzen Grösse erlebbar. Wobei kleinere politische Anlässe auf Teilflächen dem Kontingent nicht zugerechnet werden.
Die grösste Veränderung ergibt sich durch die Zürcher Festspiele, die nur noch alle zwei Jahre stattfinden, dann jedoch den Platz statt an fünf neu an 33 Tagen nutzen. Dazu kommen Pop-up-Veranstaltungen.
Weiterhin bewilligt werden die bisher schon regelmässig stattfindenden Veranstaltungen wie Sechseläuten, Silvesterlauf, Fasnacht, Züri Fäscht, Münsterhof Spectaculum, Jugendmusik- und Blasmusikfestival sowie bald dann mal ein Weihnachtsmarkt.
Der Münsterhof soll als Kulturplatz etabliert werden, mit vier oder fünf jährlich oder zweijährlich stattfindenden Veranstaltungen in den Sparten Tanz, Theater, Kunst und Musik.

AK