Mietzinsreduktion

Bereits eine Woche zuvor hatte die Stadt kommuniziert, dass sie Gastro- und Gewerbemietenden in städtischen Liegenschaften einen Aufschub der Zahlungsfristen für die Mieten der Monate April, Mai und Juni gewährt, und dass höhere Umsatz-Akonto-Zahlungen ausgesetzt werden können, um Liquiditätsengpässe zu lindern.
Am 26. März doppelte der Stadtrat nach, er sei gewillt, subsidiär, punktuell und pragmatisch Hilfe zu leisten. Als Vermieterin wolle die Stadt Zürich Gastro- und Gewerbebetriebe bei der Bewältigung der schwierigen Situation aufgrund der Coronavirus-Krise unterstützen.
Sie gewährt ihren Gewerbemieterinnen und -mietern, deren Mietobjekt direkt von einem behördlichen Nutzungsverbot betroffen ist, eine Mietzinsreduktion. Die Reduktion wird auf Gesuch hin gewährt. Der Umfang richtet sich nach dem Ausmass der vom Verbot betroffenen Teile des Mietobjekts. Die Regelung gilt vorerst für den Monat April. Die Fortsetzung hängt von der weiteren Entwicklung rund um die Coronavirus-Pandemie ab.

AK