Corona-Winter

Der Stadtrat hat am 2. Oktober 2020 bekanntgegeben, die Nutzung der Aussenflächen von Gastronomiebetrieben vorerst bis Ende März zu einem um fünfzig Prozent reduzierten Tarif zu gewähren und die kostenlose Ausweitung der Aussenflächen weiterhin zu erlauben, bis längstens Ende Oktober 2021. Ebenso wolle er prüfen, Zelte oder Windfänge einfacher zu bewilligen (Altstadt Kurier, Oktoberausgabe).
Nun wurde der diesbezügliche Stadtratsbeschluss vom 21. Oktober am 4. November im Tagblatt ausgeschrieben.
Demnach wird die Ausweitung der Boulevardflächen zur Einhaltung der Distanzregeln bis Ende Oktober 2021 verlängert, ohne Ausweitung der Kapazität, ohne Erhöhung der bewilligten Platzzahl.
Ausserdem ist das Aufstellen von Witterungsschutzbauten für Gastronomiebetriebe auf den bewilligten Boulevardflächen, für Museen und Theater auf den polizeilich zugewiesenen Flächen vom 15. November bis 15. Februar 2021 gestattet, wobei diese Bauten gewisse Auflagen zu erfüllen haben.
Weiter ist der Betrieb von Heizeinrichtungen mit erneuerbaren Energieträgern befristet bis 15. Februar bewilligungsfrei gestattet, «wobei die feuerpolizeilichen und lufthygienischen Vorschriften einzuhalten sind», wie es da heisst.
Damit kommt der Stadtrat der Gastronomie entgegen, die wegen der Corona-Pandemie in grosser Bedrängnis ist. – Wie weit dieses Angebot seitens der Wirte und dann auch der Gäste genutzt wird, ist offen.
Die Gruppe Innenstadt als Wohnquartier hat anfangs Oktober angekündigt, die Entwicklung kritisch zu verfolgen. Derzeit sind aber Lärmprobleme wohl kaum unsere grösste Sorge.

EM