Boulevardcaféplätze

In Ergänzung wirtschaftlicher Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton hat die Stadt Zürich von ihr als sinnvoll erachtete zusätzliche Hilfestellungen für das von der Coronakrise betroffene Gewerbe angeboten.
So erlaubt sie seit Mai 2020 die bestehende kostenlose Ausweitung der Boulevardflächen, welche Gastronominnen und Gastronomen hilft, die Umsatzeinbussen aufgrund einzuhaltender Distanz- und Hygieneregeln tiefer zu halten. Im vergangenen Herbst hat der Stadtrat diese Massnahme bis Ende Oktober 2021 bewilligt, wobei eine Kapazitätsausweitung bisher nicht erlaubt war.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, dass Gastwirtschaftsbetriebe ab 1. Juni die bewilligte Anzahl Boulevardcaféplätze bis Ende August 2021 kostenlos um maximal 30 Prozent erhöhen können.
Bei der Planung der Boulevardbestuhlung ist dem Gesundheitsschutz mit den Corona-Massnahmen, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden und den Bedürfnissen der Passantinnen und Passanten Rechnung zu tragen. Die Gastwirtinnen und Gastwirte treffen die notwendigen Massnahmen insbesondere zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm und anderen Immissionen. Bei «berechtigten Klagen aus der Nachbarschaft» sind die Zusatzplätze umgehend wieder zu entfernen.
Bisher ist die gegenseitige Rücksichtnahme gross, und die Bevölkerung schätzt es sehr, dass die Gastrobetriebe wieder geöffnet sind. 

AK